Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung an ihr Versprechen erinnert, eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Daten durch Telekommunikationsanbieter zu schaffen. Die Uneinigkeit zwischen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei diesem Thema dürfe nicht auf dem Rücken der Opfer von Straftaten ausgetragen werden,
Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat der Bundesregierung vorgeworfen, durch den Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung den Kampf gegen Kindesmissbrauch zu erschweren. Seit einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes im September vergangen Jahres sei juristisch bei den Ermittlungen gegen Missbrauchsdarstellungen viel mehr möglich, sagte Reul dem Sender Welt. Mit der Vorratsdatenspeicherung sei
Statement
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) veröffentlicht. Die Entscheidung steht im Schatten eines bereits im September 2022 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EUGH), das dieses Gesetz bereits als nicht mit EU-Recht vereinbar bewertet hat. Das BVerfG hat nun
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EuGH-Urteil
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten stehe dem Unionsrecht entgegen. Das teilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag mit.
EuGH-Urteil
Der EuGH entscheidet über die deutsche Vorratsdatenspeicherung. Die Gesellschaft für Informatik hofft auf eindeutiges Urteil zur Stärkung der Internet-Kommunikation am 20. September.
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