Der Europäische Gerichtshof hat das Privacy-Shield Abkommen mit den USA in dem sog. Schrems II Urteil für ungültig erklärt. Auch die Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln oder von verbindlichen Unternehmensregeln hält das european data protecion board nicht für ausreichend.
Kommentar
Deutsche Unternehmen müssen schleunigst ihre Cloud-Strategie überprüfen, nachdem der EuGH das Ende des „Privacy Shield“-Abkommens eingeleitet hat. Ein Statement von Tobias Gerlinger, CEO und Managing Director von ownCloud in Nürnberg.
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München