In der Vergangenheit waren Softwareanbieter von der Haftung für Sicherheitsverletzungen durch Mängel an ihren Produkten weitgehend verschont. Mit der zunehmenden Abhängigkeit von Technologie und der Häufigkeit und Raffinesse von Cyber-Angriffen zeichnet sich jetzt jedoch ein Wandel ab.
Was KI-Entwickler und -nutzer jetzt wissen müssen
Bisherige nationale Haftungsvorschiften werden den Besonderheiten von KI-Systemen nicht gerecht. So stammt die gegenwärtige EU-Produkthaftungsrichtlinie noch aus dem Jahr 1985. Inzwischen sind fast vierzig Jahre vergangen. Neue Technologien haben sich entwickelt, deren Spezifika in den aktuellen nationalen haftungsrechtlichen Bestimmungen keinen Niederschlag finden.
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Kommentar
Die EU-Kommission legt einen neuen Entwurf zur Anpassung der Haftungsregeln für KI-basierte Systeme vor: die AI Liability Directive. Der Vorschlag soll den Verbraucherschutz verbessern, fördert aber auch die Innovation und die Einführung vertrauenswürdiger KI-Systeme.
Stellungnahme
Die EU-Kommission will am Mittwoch einen Richtlinienentwurf veröffentlichen, der Haftungsregeln für durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verursachte Schäden statuiert. Damit ergänzt sie ihren – weltweit ersten – Vorschlag für eine KI-Regulierung aus dem April 2021.

Das Europaparlament fordert, dass künftig auch der Betreiber eines Produkts mit risikoreicher Künstlicher Intelligenz (KI) haften muss, wenn es zu einem Schaden kommt. Die EU-Abgeordneten stimmten am Dienstag mit großer Mehrheit für einen entsprechenden Bericht über eine Gesetzesinitiative zum Einsatz von KI. Bisher gilt, dass die Hersteller

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