Was KI-Entwickler und -nutzer jetzt wissen müssen
Bisherige nationale Haftungsvorschiften werden den Besonderheiten von KI-Systemen nicht gerecht. So stammt die gegenwärtige EU-Produkthaftungsrichtlinie noch aus dem Jahr 1985. Inzwischen sind fast vierzig Jahre vergangen. Neue Technologien haben sich entwickelt, deren Spezifika in den aktuellen nationalen haftungsrechtlichen Bestimmungen keinen Niederschlag finden.
Kommentar
Stellungnahme
Das Europaparlament fordert, dass künftig auch der Betreiber eines Produkts mit risikoreicher Künstlicher Intelligenz (KI) haften muss, wenn es zu einem Schaden kommt. Die EU-Abgeordneten stimmten am Dienstag mit großer Mehrheit für einen entsprechenden Bericht über eine Gesetzesinitiative zum Einsatz von KI. Bisher gilt, dass die Hersteller
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