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Zukunftssicher handeln
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht barrierefreies Surfen 2025 zur Pflicht. Websites und Online-Shops müssen dann so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Für Verantwortliche von B2C-Onlineshops drängt die Zeit: Laut einer aktuellen Studie* sind derzeit noch 90 Prozent aller Webseiten nicht ausreichend für das Thema Barrierefreiheit gerüstet. Im kommenden Jahr drohen damit vielen Unternehmen Umsatzeinbußen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder gar Abschaltung.
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Pflicht ab Juni 2025
Barrierefreiheit – darum haben sich viele Unternehmen bis dato nur stiefmütterlich gekümmert. Doch jetzt müssen sie es: Mitte 2025 wird aus der vermeintlichen Kür die Pflicht. Wer es smart angeht, sichert sich so sogar mehr Umsatz. Ein Gastbeitrag von Wiktoria Kleindienst, Vorständin der dc AG.
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02.03.2026
 - 04.03.2026
Dortmund
21.04.2026
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Nürnberg
05.05.2026
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Berlin
A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG
Weiden in der Oberpfalz, Home Office
IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ Berlin)
Berlin
AOK connect GbR
Berlin
GUT Certifizierungsgesellschaft mbH für Managementsysteme Umweltgutachter
Berlin
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
München
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