Martin

Gerecke

Partner und Rechtsanwalt

Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland

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In seinem heutigen Urteil hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.