BvD sieht die Entscheidung zur Speicherung von IP-Adressen ambivalent
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Speicherung dynamischer IP-Adressen. „Der EuGH hat klare Kriterien für die Bestimmung des Personenbezugs von dynamischen IP-Adressen vorgegeben.

Banken müssen ihre digitale Präsenz in Zukunft noch mehr auf die Bedürfnisse der Kunden und deren Wunsch nach Autonomie ausrichten. Das zeigt die kürzlich von Unic, führendem Anbieter von integrierten E-Business-Lösungen, durchgeführte Benchmark-Studie für Banken im deutschen und schweizerischen Markt.
Der nach langen Verhandlungen mit der US-Regierung von der Europäischen Kommission beschlossene EU-US Privacy Shield stärkt die Rechte von EU-Bürgern, deren Daten in die USA übermittelt werden. Gleichzeitig bringt er Erleichterungen für Unternehmen, die Daten exportieren.
Mehr als die Hälfte (56%) der Unternehmen sichern Daten auf USB-Flashspeichern nur unzureichend. Viele dieser mobilen Geräte gehen verloren, und mit ihnen oftmals sensible Unternehmensdaten. Fast jeder Mitarbeiter nutzt USB-Sticks, doch es ist nur ein geringes Bewusstsein vorhanden, dass die ungesicherten Speicher ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Torsten Harengel übernimmt ab sofort die Verantwortung für den Geschäftsbereich Security von Cisco in Deutschland. In dieser Funktion wird er mit seinem Team die ganzheitliche Security-Lösungsarchitektur bei den Kunden positionieren und implementieren.
Unit 42, das Anti-Malware-Team von Palo Alto Networks, hat mehrere „bewaffnete“ Dokumente entdeckt, die eine Taktik verwenden, die zuvor bei der Sofacy-Gruppe noch nicht beobachtet wurde. Es geht dabei um die „Bewaffnung“ von Dokumenten mit Malware, um mit Hilfe von Flash-Dateien Schwachstellen in Microsoft Word auszunutzen.