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Lars Becker

Lars Becker

Projektmethodik: Scrum ist am besten

Scrum

„Scrum ist bei Großprojekten die beste Projektmethodik zur Entwicklung, Bereitstellung und Wartung von Computerprogrammen“, sagt Edward Lenssen, CEO der Software-Entwicklungs­firma Beech IT. Sein Unternehmen ist auf die Erstellung hochkomplexer Softwaresysteme, Websites und Apps spezialisiert.

YouTube auch in Deutschland als Wirtschaftsfaktor relevant

Youtube

Die Videoplattform YouTube hat sich nach einer Studie auch in Deutschland zu einem relevanten Wirtschaftsfaktor entwickelt. Das Ökosystem von YouTube habe im Jahr 2021 mehr als 1,2 Milliarden Euro zum deutschen Bruttoinlandsprodukt beigetragen, geht aus einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Studie des britischen Wirtschaftsberatungsunternehmens Oxford Economics hervor.

Apple: Neuheiten-Event für 7. September angekündigt

Apple

Apple wird das nächste iPhone-Modell voraussichtlich etwas früher als in den vergangenen Jahren auf den Markt bringen. Der Konzern kündigte am Mittwoch ein Neuheiten-Event für den 7. September an. Auch wenn Apple wie immer nicht mitteilte, worum es geht, werden bei den September-Terminen traditionell die neuen iPhones vorgestellt.

Warum Cyberkriminelle Open Source Intelligence verwenden – und warum Sie sich darum kümmern sollten

Hacker

Open Source Intelligence (OSINT) bezieht sich auf Informationen, die aus öffentlich zugänglichen Quellen für nachrichtendienstliche Zwecke gesammelt werden. Der Begriff wurde ursprünglich geprägt, um OSINT von den anderen Arten der Informationsgewinnung zu unterscheiden - wie Human (HUMINT), Signal (SIGINT) und Geospatial (GEOINT), die von nationalen Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Business-Intelligence-Organisationen verwendet werden.

EuGH sorgt für Klarheit beim Kündigungsrecht von Datenschutzbeauftragten

EU Recht

Der Europäische Gerichtshof ist vom Bundesarbeitsgericht um eine Vorabentscheidung zum Thema Sonderkündigungsschutz von Datenschutzbeauftragten in der Bundesrepublik Deutschland ersucht worden. Bei dem zunächst vom Nürnberger Arbeits- und später Landesarbeitsgericht verhandelten Fall ging es um die Kündigung einer zuvor zur Datenschutzbeauftragten bestellten Mitarbeiterin. Dieser Aufforderung ist der EuGH gefolgt und hat eine klare Antwort gefunden. Den Fall genau zu betrachten ist ebenso wichtig, wie die richtigen Schlussfolgerungen für das eigene Unternehmen zu ziehen.

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