Die „Richtlinie 2022/2555, NIS2” klingt zwar nach einem Fall für die IT-Abteilung, ist aber eine direkte Angelegenheit der Führungsetage. Denn das NIS2-Umsetzungsgesetz macht Cybersicherheit für Geschäftsführer und Vorstand zum persönlichen Verantwortungsbereich.