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Datenschutzgipfel und seine Folgen PDF  | Drucken |  E-Mail
11. September 2008

BVDW fordert differenzierte Betrachtung.

Anlässlich der jüngst mehrfach bekannt gewordenen Fälle von Datenschutz-missbrauch wurde auf Initiative von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ein "Datenschutzgipfel" einberufen, an dem ausschließlich Vertreter von Bund und Ländern teilnahmen. Die Gipfelteilnehmer, zu denen insbesondere Justiz-ministerin Brigitte Zypries, Wirtschaftsminister Michael Glos und Verbraucher-minister Horst Seehofer, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Jörg Schönbohm sowie Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte zählten, einig-ten sich in erster Linie darauf, dass Adressdaten von Nutzern, die so genann-ten Listendaten, nur noch mit deren vorheriger Einwilligung (Opt-in-Prinzip) weitergegeben werden dürfen. Das bedeutet für die Praxis, dass solche Listen-daten weder weiter gegeben noch "eingekauft" werden dürfen. Dies ist aber bei vielen Unternehmen weit verbreitet - vor allem für das Dialogmarketing per Post. Betroffen von dieser Einigung sind daher vor allem Dialogmarke-tingunternehmen.

Differenzierte Betrachtungsweise wird begrüßt

Dennoch aber strahlt diese Einigung auch auf die gesamte Digitale Wirtschaft aus. Der BVDW begrüßt zunächst, dass man sich nicht auf ein generelles Ver-bot des Datenhandels einigen konnte, fordert aber hinsichtlich der betroffenen Branche eine differenzierte Betrachtungsweise: neue Regelungen für die Dia-logmarketingbranche dürfen nicht dazu führen, dass sich auch der Handlungs-rahmen für Unternehmen der Digitalen Wirtschaft ändert, deren wirtschaftli-ches Handeln gerade nicht den Adresshandel zum Gegenstand hat und die sich ganz überwiegend strikt an die geltenden Regelungen halten. Daher sieht der BVDW die Beschlüsse des Gipfels ohne Beteiligung der Wirtschaft sehr kritisch, da sie hier nicht ausreichend differenzieren und damit umfangreich in die Rech-te auch derjenigen Unternehmen eingreifen, die grundsätzlich nicht betroffen sind.

Konsequente Verfolgung fehle

Bereits in seiner Stellungnahme vom 20. August 2008 hatte der BVDW darauf hingewiesen, dass der geltende Rechtsrahmen zur Verfolgung der aufgetrete-nen Missbrauchsfälle ausreichend sei und es aktuell eher an einer angemes-senen und konsequenten Verfolgung dieser Rechtsverstöße fehle. Der BVDW ist daher vielmehr der Auffassung, das es deutlich effektiver ist, auf allen Seiten die Kompetenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu fördern. Dazu sieht der BVDW die Einführung eines entsprechenden Gütesiegels für sinnvoll, dessen Rahmen jedoch in einer ausgewogenen Balance zwischen berechtigten Interessen der Nutzer und der Unternehmen austariert werden muss.

Wirkungsstarker Datenschutz vorhanden

"Die in Deutschland bestehenden rechtlichen Regelungen bieten eine umfassen-de Grundlage für einen wirkungsstarken Datenschutz - eine weitere und vor allem unverhältnismäßige Verschärfung würde für den Einzelnen nicht mehr Schutz vor kriminellen Handlungen bringen, für die Wirtschaft aber nachhaltig negative Folgen haben. Statt nach immer noch schärferen Datenschutzgeset-zen zu rufen, sollten wir uns vielmehr auf eine konsequente Anwendung der bestehenden Regelungen und - im Falle von Verstößen - konsequente Ahndung und Sanktionierung konzentrieren. Wir alle - Politik, Wirtschaft, die Öffentlich-keit und jeder Einzelne - sind hier aufgefordert, dafür Sorge tragen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten an jeder Stelle und zu jeder Zeit sorg-sam geschieht und diese Daten vor unberechtigten Zugriffen - ganz gleich von welcher Seite - geschützt werden", so Matthias Ehrlich, Vizepräsident im BVDW.

Der Handel mit umfassenden Kundendaten, wie er in den letzten Wochen au-genscheinlich wurde, ist bereits auf Basis des geltenden Rechts illegal. Da die zuletzt beschlossenen Konsequenzen gesetzgeberischen Handelns dem Pro-blem an sich keine Abhilfe schaffen, aber weit reichende Folgen für die gesam-te Digitale Wirtschaft haben würden, ist der BVDW - insbesondere im Rahmen der nun angekündigten bundesweiten Anhörung zum Referentenentwurf für ein Ausführungsgesetz zum Datenschutz - weiterhin gerne zum Dialog bereit.

Weiter Informationen sind unter http://www.bvdw.org bereitgestellt.

 
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