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Seitdem der EuGH das transatlantische Datenschutzabkommen Privacy Shield für ungültig erklärt hat, werden verstärkt Rufe nach europäischer digitaler Souveränität laut. Kann das gelingen? Elmar Geese, COO bei Greenbone Networks, nennt fünf gute Gründe, warum wir selbstbewusster sein sollten.
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Ein Jahr ist es her, dass der Europäische Gerichtshof den sogenannten EU-US-Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) für ungültig erklärte. Die Absprache war 2016 ausgehandelt worden und diente als Grundlage für den kommerziellen Datenaustausch personenbezogener Informationen zwischen der Europäischen Union und den USA.
Vor einem Jahr, am 16. Juli 2020, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte Privacy Shield, das bislang den Datenaustausch zwischen der EU und den USA geregelt hatte, für ungültig erklärt.
Es ist kein Geheimnis: Bei der Nutzung von Microsoft Office werden die Daten in der Cloud gespeichert. Das ist wegen US Cloud Act und Schrems-II-Urteil datenschutzrechtlich problematisch. ownCloud erläutert, wie es eingesetzt werden kann, ohne gegen Datenschutzrecht zu verstoßen.
Seit dem Urteil “Schrems II” des EuGH am 16.07.2020 besteht ein “digitaler Graben” zwischen Europa und den USA. Nicht nur, dass der EuGH (wenig überraschend) das umstrittene EU-US-Privacy Shield stürzte; es wurde auch der eigentlich bewährte EU-Standardvertrag in Frage gestellt.
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