Das Kartellamt will klären, ob sich Online-Händler bei der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden an geltendes Recht halten. «Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Online-Shopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird, vor allem beim beliebten “Kauf auf Rechnung”», erklärte Behördenchef Andreas Mundt am
Das Bundeskartellamt stellt die Weichen für eine schärfere Kontrolle des US-Internetkonzerns Alphabet und seines Tochterunternehmens Google. Man habe «eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt», teilte Behördenpräsident Andreas Mundt am Mittwoch mit. Damit unterliege der Internetgigant der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde.
Die Kartellbehörden in Deutschland können künftig schärfer gegen mögliche Wettbewerbsverstöße der großen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in dritter Lesung der seit Monaten diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu.
Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet. «Wir möchten klären, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Dritthändlern kooperiert», erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag und bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung».
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