IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und KRITIS-Verordnung
Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ist bekannt als IT-Sicherheitsgesetz. Dieses zielt auf Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ab – also auf Unternehmen, die eine wesentliche Rolle in der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen spielen.