Urlaub – die wohl schönste Zeit des Jahres

Urlaub Strand

Urlaub ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wohl wichtigste Zeit des Jahres, denn endlich haben sie mal Zeit zum Entspannen, Zeit für sich und können den Stress der Arbeit hinter sich lassen. Damit dies möglich ist, müssen Urlaubspläne erstellt werden und Absprachen mit Kollegen getroffen werden.

Frühzeitig an die Urlaubsplanung gehen

Damit sowohl Arbeitnehmer, wie Arbeitgeber, Zeit haben sich auf den Urlaub einzustellen und entsprechende Absprachen zu treffen, wird mit der Urlaubsplanung meist schon sehr frühzeitig begonnen. In der Regel beginnen die ersten Gespräch schon gegen Ende des Vorjahres.

Anzeige

Dabei kommt bei einigen Kollegen gern mal die Frage auf, wie viel Urlaub man noch gleich hat und ob man Urlaub vom aktuellen Jahr mit ins Folgejahr nehmen darf. Es gibt zwar einen generellen Urlaubsanspruch für jeden Arbeitnehmer, es kann aber davon Abweichungen geben, je nach eventueller Tarifbindung oder individueller Regelung im Unternehmen.

Welchen Urlaubsanspruch man tatsächlich hat

Grundsätzlich sollte man wissen, dass der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt ist. Im dortigen §3 des BurlG ist geschrieben, dass sich die nachfolgenden Regelungen auf alle Tage, außer Sonn- und Feiertage, beziehen. Wer an 6 Tagen in der Woche (Montag bis Samstag) arbeiten muss, hat einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen und wer 5 Tage die Woche Arbeitet lediglich 20 Tage.

Für Angestellte in Teilzeit gilt natürlich eine Regelung, die sich an den Arbeitstagen in der Woche orientiert, wenn man beispielsweise 3 Tage die Woche arbeitet, hat man einen gesetzlichen Mindestanspruch von 12 Tagen.

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.

Wie der Urlaubsanspruch berechnet wird

Die Gesetzeslage ist also eigentlich recht einfach gefasst, um Urlaubstage berechnen zu können. Ausgangspunkt sind immer die 24 Urlaubstage bei 6 Arbeitstagen die Woche. Arbeitet man 5 Tage die Woche, wäre die Rechnung 24 gesetzliche Urlaubstage : 6 Arbeitstage die Woche x 5 tatsächliche Arbeitstage die Woche, ergibt 20 Tage Urlaub im Jahr.

Beim Beispiel zur Teilzeitarbeit aus dem vorherigen Kapitel: 24 (ges. Urlaubstage) : 6 (Arbeitstage) x 3 tatsächliche Arbeitstage die Woche = 12 Urlaubstage im Jahr.

Es gibt Abweichungen bei den Urlaubstagen

Die vorgenannten Rechnungen beziehen sich rein auf die Gesetzeslage nach Bundesurlaubsgesetz. Es gibt aber Abweisungen, zum Beispiel bei Tarifverträgen. Gibt es mit einer Gruppe eine Vereinbarung, dass alle Angestellten 30 Tage Urlaub haben bei 5 Arbeitstagen die Woche, ist dies eine zulässige Abweichung von der bundeseinheitlichen Regelung und für alle Arbeitgeber bindend, die dem Tarifvertrag angeschlossen sind.

Bei Firmen, die keinem Tarifvertrag angeschlossen sind, können individuelle Regelungen getroffen werden. Jedoch ist klar, dass der bundeseinheitliche Mindesturlaubsanspruch nicht unterschritten werden darf.

Was rund um den Urlaub noch zu beachten ist

Eine häufige Frage ist, ob man den nicht genommenen Urlaub nicht einfach ausgezahlt haben kann. Dies ist klar zu verneinen, denn der Urlaub dient der Erholung und sollte dafür genutzt werden, der Arbeit fern zu bleiben und nach seinem Urlaub erholt wieder an den Arbeitsplatz zurück zu kehren. Anders sieht es bei Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, kann der Urlaub dann nicht mehr genommen werden, kann der Arbeitgeber auszahlen.

In diesem Zusammenhang ist die Regelung zum Resturlaub am Jahresende interessant, wenn nicht alle Urlaubstage genommen werden konnten. Dann hat man eine Einlösefrist bis zum 31. März des Folgejahres um den Urlaub zu nehmen, ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch.

Eine weitere Frage die viele Arbeitnehmer bewegt, ist die Frage nach der Regelung, wenn man im Urlaub krank wird. Hier ist die Regelung aber ganz einfach, kann man die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, dürfen die Krankheitstag nicht auf die Urlaubstage angerechnet werden.

Ein Fazit

Das Urlaub gut für Leib und Seele ist, weiß jeder Arbeitnehmer. Wichtig ist sich seiner Ansprüche bewusst zu sein und diese gegebenenfalls auch gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. Wichtig ist seinen Urlaub zu nehmen und als Erholung zu verstehen. Nur so kann man gestärkt ans Werk gehen und die volle Leistung bringen. Achten Sie also darauf, dass der Urlaub nicht zu kurz kommt!

Anzeige

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.