Bitkom hält EU-Urheberrichtlinie für nicht entscheidungsreif

Die Verhandlungen über eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie stehen vor dem Abschluss. Zum voraussichtlich letzten Mal berät sich am morgigen Donnerstag der Trilog aus Kommission, Parlament und Ministerrat zur Urheberrechtsreform. 

  • Rohleder: „Die Urheberrechtsreform der EU gefährdet Innovationen“
  • Verhandlungen im Trilog stehen vor dem Abschluss

Trotz der intensiven Verhandlungen in den letzten Wochen sieht Bitkom an entscheidenden Stellen bis dato keine inhaltliche Verbesserung und kritisiert den Richtlinienentwurf. „Die Urheberrechtsreform der EU gefährdet Innovationen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Richtlinie hält die urheberrechtlichen Hürden für Text-Data-Mining europaweit aufrecht. Die EU konterkariert damit ihre eigenen Ziele im Bereich Künstliche Intelligenz.“ Data Mining beschreibt die Analyse von großen Datenmengen, z.B. von im Internet frei verfügbaren Texten. Im Trilog ist weiterhin strittig, ob solche Texte ohne eine Erlaubnis durch die Urheber zum Beispiel zum Training von Übersetzungsprogrammen verwandt werden dürfen. Die Bundesregierung will diese rechtlichen Hürden im Interesse von Künstlicher Intelligenz abbauen, konnte sich aber im Rat bisher noch nicht durchsetzen. Gleiches gilt für die Europäische Kommission.

Anzeige

Aus Bitkom-Sicht besteht durch die Richtlinie auch die Gefahr, dass Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzer bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren müssen – egal ob Texte, Bilder, Musik, Videos oder Software. „Wenn sie solche Upload-Filter verlangt, muss sich die EU zurecht den Vorwurf der Zensur gefallen lassen“, so Rohleder. „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung würde durch die Urheberrechtsreform massiv eingeschränkt werden.“ Zahlreiche Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, könnten betroffen sein. Der nach dem EU-Parlament vorgesehene Geltungsbereich beginnt bei jeglichen Foren, geht über kommerzielle Enzyklopädien und einige Cloud-Dienste bis hin zu den großen sozialen Netzwerken.

Zudem sollen durch die Richtlinie Software-Entwickler mit Urhebern in der Kreativwirtschaft gleichgestellt werden und unter anderem das Recht erhalten, von ihnen entwickelte Software und Programmcodes auch nach Jahren noch von ihren Auftraggebern zurückzufordern. Rohleder: „Was zunächst sinnvoll klingt, wäre für die Softwarebranche fatal.“ Auch in diesem Punkt vertritt die Bundesregierung die entgegengesetzte Position zum Richtlinienentwurf des EU-Parlaments. Dort soll der Entwurf noch vor der Europawahl im Mai 2019 formal verabschiedet werden. 

www.bitkom.org
 

Anzeige

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.