Datenzugriff durch die Finanzverwaltung | DSAG veröffentlicht Empfehlungen

Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) hat eine neue Version der Empfehlungen zur Anwendung des Datenzugriffs (GoBD/GDPdU) durch die Finanzverwaltung veröffentlicht. Die Dokumentation bietet Ratschläge von Mitgliedern für Mitglieder, wie die Herausforderungen des digitalen Datenzugriffs in einer sich stetig digitalisierenden Welt praxisgerecht gemeistert werden können.

Vertreter des DSAG-Arbeitskreises Steuern und der DSAG-Arbeitsgruppe Datenzugriff haben eine neue Handlungsempfehlung zum Thema Anwendung des Datenzugriffs (GoBD/GDPdU) durch die Finanzverwaltung fertiggestellt. Vorausgegangen waren neun Monate intensiver Arbeit, die für viele DSAG-Mitglieder und SAP-Kunden Erleichterungen im Tagesgeschäft bedeuten. Das über 150 Seiten starke Dokument ist das Ergebnis der Analysen von Experten aus den Bereichen IT, Steuern, Finanzen und Revision von Mitgliedsfirmen verschiedener Branchen.

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Neues Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen aufgegriffen

Gegenüber den bisherigen Versionen wurde der Titel der Empfehlungen auf Grund der Veröffentlichung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.11.2014 “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” angepasst. Die Empfehlungen gehen u.a. inhaltlich auf dieses Schreiben ein.

Erweiterter SAP-Lösungsumfang berücksichtigt

Das Dokument beschreibt außerdem den wesentlich erweiterten Lösungsumfang der SAP zum Datenzugriff. Die Ratschläge beschränken sich nicht mehr nur auf den Kern der SAP Business Suite, sondern umfassen auch die in ihr enthaltenen Branchenlösungen und die Produkte SAP Business ByDesign und SAP Business One.

Mit dem Leitfaden will die DSAG alle SAP-Anwender für das Thema Datenzugriff sensibilisieren. In der Handlungsempfehlung wird das zwischenzeitlich erweiterte SAP-Lösungsportfolio kommentiert sowie die praktische Anwendung des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung erläutert. Neben Anregungen aus den DSAG-Mitgliedsfirmen sind Hinweise aus den Reihen der Finanzverwaltung in das Lösungskonzept eingeflossen. Zudem liegen praktische Erfahrungen mit Außenprüfungen zum digitalen Zugriff aus mehreren Bundesländern vor.

GoBD: Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” enthalten u.a. Angaben zu Belegwesen, Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen, zur Datensicherheit und zum Datenzugriff durch steuerliche Außenprüfungen. Sie sind für alle Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen, anzuwenden.

GDPdU: Die “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen” enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Sie behalten ihre Gültigkeit für Veranlagungszeiträume bis 31.12.2014.

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