
Die DSGVO und der Cloud-Act
Der Cloud-Act der amerikanischen Regierung geht klar gegen die DSGVO. US-Provider müssen auf Verlangen Daten herausgeben, auch wenn diese auf Servern in der EU gespeichert sind. Dies gilt sogar für Drittländer, die mit den USA ein bilaterales Abkommen schließen. Ein richterliches Okay ist nicht nötig. Unternehmen müssen sorgsam prüfen, welche Daten in die Cloud transferiert werden, denn sie sind der Verantwortliche!