
Apple kämpft gegen strengere Wettbewerbsaufsicht
Für Apple geht es am Bundesgerichtshof (BGH) um eine lange und folgenschwere Bezeichnung: Hat der iPhone-Konzern eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb»? Das Bundeskartellamt sagt: ja. Der Konzern unterläge damit einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter.