
BGH urteilt zum «Recht auf Vergessenwerden» im Netz
Update 23.05., 12:35Uhr
Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel über Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können.