Verpflichtung zu umfassender IT-Sicherheit
Nahezu täglich finden sich in den Nachrichten Meldungen über Hackerangriffe krimineller und/oder staatlich unterstützter Gruppen. In Deutschland soll das IT-Sicherheitsgesetz (Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) dabei für mehr Sicherheit für alle sorgen – und das bereits seit mehr als einem Jahr.
IT-SiG 2.0 und neue BSI-KritisV
KRITIS wächst weiter: Durch die Ausweitung der BSI-Verordnung sind rund 250 zusätzliche Betriebe ab 2022 dazu verpflichtet, die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen umzusetzen. Wie können sich Unternehmen auf die Registrierung vorbereiten? Und welche Neuerungen bringt KRITIS 2.0 noch mit sich? Alle Details im Überblick.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Im Mai dieses Jahres trat das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft und ergänzt das erste Gesetz von 2015. Neben den zusätzlichen Kompetenzen, die dem BSI übertragen werden, konkretisiert das Gesetz die informationssicherheitsrelevanten Pflichten, denen Betriebe mit kritischen Infrastrukturen (KRITIS) nachkommen müssen.
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