Cybersicherheit für kritische Infrastrukturen und wichtige Einrichtungen: Bis zum 17. Oktober 2024 muss die NIS2-Richtlinie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht überführt sein. Damit soll die digitale und datenbasierte Souveränität von Unternehmen in Europa gestärkt werden.
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Gezielt auf Schwachstellensuche
Cyberkriminelle werden niemals müde, nach neuen Wegen zu suchen, um Unternehmenssysteme zu kompromittieren. Mit viel Ehrgeiz versuchen sie, Lücken in der Abwehr einer Firmen-IT zu finden. Und diese sind manchmal schnell verortet, schließlich wird es für IT-Abteilungen immer schwieriger, die gesamte Angriffsfläche unter Kontrolle zu behalten.
Kryptographie-Kommentar zum Taurus-Skandal
Vereinheitlichte Sicherheit
Das heutige digitale Zeitalter erfordert einen konsequenten Fokus auf Cybersicherheit, und die EU-Richtlinie über Netz- und Informationssysteme, NIS2, bietet einen entscheidenden Rahmen für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und anderer essentieller Organisationen und Dienste.
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