Vor- und Nachteile: Router kaufen oder mieten

RouterSeit dem 1. August ist der Routerzwang aufgehoben. Wer also einen neuen Internetvertrag ab diesem Datum abgeschlossen hat beziehungsweise abschließt, seinen bestehenden Vertrag ändert oder verlängert, darf von seinem Provider keinen Router aufgezwungen bekommen. 

Allerdings müssen sich die Interessenten nun fragen, welches Router-Modell das richtige ist und ob dieses überhaupt zum neuen Anschluss passt. Marleen Frontzeck-Hornke vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: “Durch den Wegfall des Routerzwangs sollten sich die Nutzer überlegen, ob sie einen Router kaufen oder mieten wollen. Gerade für weniger technisch versierte Internet-Kunden kann die Frage wichtig sein.”

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Nach der Inkraftsetzung der Router-Freiheit finden es viele Verbraucher gut, dass sie – insbesondere bei den Kabelnetzbetreibern – einen eigenen Router kaufen können. Jedoch hat dies nicht nur Vorteile. Frontzeck-Hornke stimmt für die Miete eines Routers und sagt: “Wer einen Router kauft, muss sich bewusst sein, dass im Falle einer Störung oder ähnlichem selbstständig herausgefunden werden muss, ob das Problem nun beim Kabel-Router oder beim Kabelnetzbetreiber liegt.” Ein Teil der DSL-, VDSL- oder Kabel-Kunden kennt sich hierfür nicht gut genug mit der Materie aus. Daher hat ein gemieteter Router den Vorteil, dass bei Problemen stets der Anbieter für die Lösung zuständig ist. “Die Provider sollten den Kunden das benötigte Kabel-Modem aber in keinem Fall aufzwingen, sondern immer eine Wahl lassen”, so Frontzeck-Hornke. Des Weiteren muss ein Miet-Router vom Anbieter im Falle eines Schadens ohne Zusatzkosten ausgetauscht werden – auch noch nach zwei Jahren.

Aber auch der Router-Kauf bringt Vorteile mit sich. Alexander Kuch von teltarif.de ist für den Erwerb eines Routers und führt aus: “Etwas zu mieten ist häufig auch mit einer Art Abhängigkeit verbunden. Daher bevorzugen es einige Verbraucher, dass der Router ihnen selbst gehört.” Das gewünschte Gerät kann bei einem Fachhändler der Wahl gekauft werden. Geht es innerhalb von zwei Jahren kaputt, besteht die Möglichkeit, die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen und den Router reparieren oder ersetzen zu lassen. “Zudem können sich die Nutzer bei einem Kauf-Router sicher sein, dass außer dem Hersteller niemand etwas an der Firmware verändert hat”, sagt Kuch. Auch bei Miet-Routern sollen die Interessenten zukünftig den vollen Zugriff auf alle Funktionen haben und fest eingespeiste Zugangsdaten, Branding oder Firmware-Einschränkungen der Vergangenheit angehören. “Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob ein Router gemietet oder gekauft wird. Jedoch sollten mögliche Risiken oder Einschränkungen berücksichtigt werden”, sagen Frontzeck-Hornke und Kuch abschließend.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier.

www.teltarif.de
 

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