Bis Ende 2022 soll es für Bürgerinnen und Bürger möglich sein, insgesamt 575 Verwaltungsleistungen mit wenigen Klicks im Internet zu erledigen. Dann sind Bund, Länder und Kommunen laut dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG 4) dazu verpflichtet, viele Dienstleistungen online anzubieten.
Bereits vor geraumer Zeit hat die deutsche öffentliche Verwaltung erkannt, dass sie zum eigenen Nutzen, aber auch dem der Bürger*innen ihre Digitalisierung vorantreiben muss. Dazu wurde 2017 das Online-Zugangsgesetz (OZG) erlassen, das auch die Umsetzung der EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Gateways (2018/1724) umfasst.
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