Klagewelle und Anfrageflut? Verbraucher sind streitlustig beim Schutz ihrer Daten

Datenschutz? Mir doch egal! Der Eindruck entsteht, wenn man die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter deutschen Verbrauchern betrachtet: Über 80 % der Deutschen sind ahnungslos, wenn es um ihre Rechte beim Schutz der Privatsphäre geht.

Die von YouGov im Auftrag des Daten-Experten Commvault durchgeführte Studie untersuchte, was die Deutschen über die im Mai 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wissen. Tatsächlich fast nichts!

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Aktuell kennen gerade einmal 5 % der Deutschen ihre Rechte – eine Überraschung angesichts der Tatsache, dass der Schutz ihrer persönlichen Daten ein Thema ist, das ihnen am Herzen liegt: Zwei Drittel der Verbraucher geben ihre Daten nur an Unternehmen weiter, wenn es absolut nötig ist. Trotz des vorsichtigen Umgangs mit ihren Daten haben dennoch 45 % keinen Überblick, wo ihre Daten genau gespeichert sind.

Junge Deutsche machen sich wenig Gedanken über die Datensammelwut der Unternehmen

Immerhin die Hälfte der Deutschen weiß, welchen Dienstleistern sie in den letzten sechs Monaten die Nutzung ihrer persönlichen Daten erlaubt haben. Im Detail zeigt sich hier allerdings ein deutlicher Generationenunterschied:

  • Nur 29 % der 18- bis 24-Jährigen haben den Überblick, welche Unternehmen ihre Daten nutzen. Bei den über 55-Jährigen sind es 50 %.
  • Jedem Fünften der 18- bis 24-Jährigen ist es egal, ob die Datenfreigabe nötig ist, um eine Dienstleistung überhaupt nutzen zu können. Bei den über 55-Jährigen geht nur jeder Zehnte so nachlässig mit seinen Daten um.

Die Kunden kommen!

Die europäische Datenschutzgrundverordnung soll die Rechte der Bürger stärken und die Unternehmen beim Schutz sensibler, personenbezogener Verbraucherdaten stärker in die Pflicht nehmen. Diese müssen sich laut den Umfrageergebnissen warm anziehen. Kennen Verbraucher erst einmal ihre Rechte, wollen zwei Drittel nach Inkrafttreten der Verordnung die zentralen Regelungen in Anspruch nehmen: Das Recht, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen speichert, und das sogenannte Recht auf Vergessenwerden, also das Löschen aller personenbezogener Daten. Das kann empfindliche Konsequenzen für Unternehmen haben. Denn je nach Größe der Kundenbasis können ab Mai 2018 schnell hunderte oder gar tausende Anfragen eingehen – die alle innerhalb von einem Monat beantwortet werden müssen.

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Mobilfunkanbieter müssen sich auf Anfrageflut einstellen

Ganz oben auf der Liste der Unternehmen, von denen Verbraucher Informationen zu den von ihnen gespeicherten Daten verlangen würden, stehen die Mobilfunkanbieter (46 %), dicht gefolgt vom Einzel- und Onlinehandel (44 %). Das Brisante daran: Fast ein Drittel der Befragten (31 %) wollen von ihrem Recht bereits im Laufe des Jahres 2018 Gebrauch machen. Allerdings sind viele Unternehmen weder organisatorisch noch technisch darauf vorbereitet, wie eine andere Umfrage unter deutschen Unternehmen ergab, die von Deutsche Messe Interactive im Auftrag von Commvault durchgeführt wurde.[2]

Sinkende Mitgliederzahlen für Facebook, Twitter & Co

Das Recht auf Vergessenwerden wird vor allem Social-Media-Dienste empfindlich treffen: 38 % der deutschen Verbraucher wollen hier ihre personenbezogenen Daten und damit ihre Profile löschen lassen – ein Recht, das ihnen in der Vergangenheit oft verweigert wurde, jetzt aber einklagbar wird. Von ihrem Klagerecht würden 35 % Gebrauch machen, wenn sie nach der gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat keine Antwort bekommen.

commvault.de

 

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