Geringere Mehrwertsteuer für E-Books gefordert

EuGH-Urteil gibt Staaten Freiraum für Anpassung der Steuersätze.

Fast neun von zehn (87 Prozent) Bundesbürgern fordern eine Absenkung der Mehrwertsteuer für elektronische Bücher (E-Books) auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter 2.310 Personen hervor. Mit der Absenkung würde für E-Books der gleiche Mehrwertsteuersatz gelten wie für gedruckte Bücher, die als Kulturgut angesehen und deshalb steuerlich begünstigt werden. „Die Angleichung der Mehrwertsteuersätze von E-Books und gedruckten Büchern ist längst überfällig“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „E-Books sind ein wichtiges Medium zur Förderung des Lesens und der kulturellen Bildung. Die Diskriminierung von E-Books gegenüber gedruckten Büchern muss beendet werden.“ Derzeit profitierten sogar Druckerzeugnisse wie Broschüren oder Plakate von der verringerten Mehrwertsteuer. Nur 8 Prozent der Befragten sprechen sich laut Umfrage dafür aus, dass E-Books und gedruckte Bücher steuerlich weiterhin unterschiedlich behandelt werden. Weitere 5 Prozent sind der Ansicht, dass die Mehrwertsteuer auch für gedruckte Bücher auf den sonst üblichen Satz von 19 Prozent angehoben werden sollte.

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Eine Absenkung der Mehrwertsteuer für E-Books scheitert aus Sicht der Bundesregierung derzeit an europarechtlichen Fragen. Die EU-Kommission hat gegen Frankreich und Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil diese Staaten ihre Mehrwertsteuersätze für E-Books bereits auf 7 Prozent bzw. 3 Prozent gesenkt haben. Als Grund für die Klage werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU angeführt. „Das Mehrwertsteuergefälle zwischen gedruckten und digitalen Büchern wirkt in der Praxis wie eine Innovationsbremse“, sagt Rohleder. Der Trend zu E-Books werde gebremst, weil diese wegen der im Vergleich höheren Steuer künstlich verteuert würden. Das verringere den Druck auf die Verlage, den digitalen Wandel voranzutreiben. „Die EU-Staaten sollten sich möglichst schnell auf einheitliche, niedrige Steuersätze einigen“, forderte Rohleder.

Aus Sicht des BITKOM besteht auf nationaler Ebene für die Bundesregierung ausreichend Spielraum für eine Angleichung der Steuersätze, ohne dabei gegen EU-Recht zu verstoßen. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. September 2014 (C219/13-K) ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, innerhalb des von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gesteckten Rahmens zu bestimmen, welche Produkte und Dienstleistungen von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren. Dabei dürfen gleichartige Produkte, die miteinander im Wettbewerb stehen, steuerlich nicht unterschiedlich behandelt werden. „Gedruckte und elektronische Bücher haben vergleichbare Eigenschaften und werden gleichartig konsumiert“, sagte Rohleder. Daher müsse der deutsche Gesetzgeber gedruckte Bücher und E-Books umsatzsteuerrechtlich gleichstellen.

Nach den Ergebnissen der BITKOM-Umfrage liest derzeit fast jeder vierte (24 Prozent) Bundesbürger E-Books. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) der Befragten kann sich vorstellen, in Zukunft E-Books zu lesen. 22 Prozent der Nutzer von E-Books sagen, dass sie mehr Bücher lesen, seitdem sie diese in digitaler Form nutzen.

Der BITKOM hat zum Thema Mehrwertsteuer auf E-Books eine Stellungnahme veröffentlicht, die im Internet abrufbar ist.

www.bitkom.org


Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung durchgeführt hat. Dabei wurden im September 2.310 Personen ab 14 Jahren befragt, darunter 562 E-Book-Nutzer.

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