QSC nennt fünf Kriterien bei der Auswahl eines Rechenzentrums

Chili 5 120QSC hat eine Checkliste mit fünf übergeordneten Bereichen zusammengestellt, die Unternehmen hilft, den für sie passenden Partner zu finden.

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Entscheidung, ob sie ihre gesamte IT-Infrastruktur weiter im eigenen Rechenzentrum vorhalten, Teile an einen Betreiber hochzuverlässiger Rechenzentren auslagern oder neue Applikationen in Form von Cloud-Services nutzen sollen. QSC hat die wichtigsten Voraussetzungen bei der Auswahl eines Rechenzentrums für IT-Outsourcing und Cloud-Services in fünf Punkten zusammengefasst.

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Jedes Unternehmen ist heute auf eine leistungsfähige IT angewiesen, die alle zentralen Geschäftsprozesse optimal unterstützt, denn der verschärfte Wettbewerb in allen Branchen erfordert eine permanente Adaption der IT an geänderte Geschäftsstrategien und -prozesse. Allerdings sind immer weniger Unternehmen in der Lage, die für solche Anforderungen benötigten technischen und personellen IT-Ressourcen in vollem Umfang selbst bereitzuhalten. Das gilt gerade für die stetig steigenden Anforderungen, um eine hohe IT-Sicherheit gewährleisten zu können. Unternehmen greifen daher zunehmend auf das Know-how qualifizierter Rechenzentrumsdienstleister zurück. Zusätzlich zu grundlegenden Anforderungen bezüglich Verfügbarkeit und Performance spielen im Entscheidungsprozess weitere Aspekte eine wichtige Rolle. QSC hat eine Checkliste mit fünf übergeordneten Bereichen zusammengestellt, die Unternehmen hilft, den für sie passenden Partner zu finden.

1. Lage des Rechenzentrums.
 

Die physische Sicherheit eines Rechenzentrums ist unter anderem abhängig von seiner Lage; das heißt: Mögliche Überschwemmungsgebiete oder Gegenden mit seismischer Aktivität sind zu meiden. Um die erforderlichen hohen Sicherheitsmaßnahmen optimal umsetzen zu können, befinden sich Rechenzentren fast immer in einem neutralen, nicht auffälligen Gebäude eines Gewerbegebiets. Für ein diskretes Äußeres spricht auch, dass Unternehmen das Rechenzentrum ihres IT-Dienstleisters als sicheres und neutrales Bauwerk wünschen und schätzen. Eine zusätzliche physische Sicherheit ergibt sich etwa dann, wenn die Server, Netzwerkkomponenten und Storage-Systeme in den Untergeschossen eines Gebäudes untergebracht sind.

2. Physische IT-Sicherheit und Datenschutz im Rechenzentrum.
 

Alle Mitarbeiter aus dem Gebäude sollten nur mit Hilfe einer codierten, auf ihre Zuständigkeiten und Aufgaben zugeschnittene Ausweiskarte Zugang erhalten. Für den Zugang zum Raum mit den Servern und Speichersystemen ist eine zweite Kontrolle vorzusehen, zum Beispiel über eine PIN-Eingabe oder ein biometrisches Verfahren. Durch diese physische und logische Zugangskontrolle erfolgt eine sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung. Darüber hinaus sollten eine Rund-um-die-Uhr-Datenverfügbarkeit gewährleistet, leistungsstarke Backup- und Recovery-Verfahren für Crash-Szenarien sowie Brandschutzmaßnahmen nach den aktuellen Standards vorhanden sein. Wichtig sind ferner nicht nur robuste Komponenten und Bausteine in den Rechnern und Storage-Systemen, sondern auch die mehrfache Auslegung aller weiteren zentralen Infrastrukturbestandteile, beispielsweise eine redundante Strom- und Klimaversorgung, eine effiziente Gebäudeleittechnik für Störmeldungen, das Monitoring aller Umgebungsparameter und doppelte Internetleitungen. Dazu kommen regelmäßige Tests und Wartungen sowie gut geschultes Personal, das sich ständig weiterbildet.

3. Vorhandene Zertifizierungen und Auditierungen.
 

Bei der Auditierung und Zertifizierung eines Rechenzentrums, wie sie etwa der TÜV vornimmt, werden unter anderem potenzielle Risiken durch umliegende Gebäude wie Tankstellen oder die Einflugschneise eines Flughafens geprüft. Das Gelände sollte umzäunt und rund um die Uhr mit Kameras überwacht sein. Rechenzentren müssen hohen Sicherheitsstandards genügen. Ob die Anforderungen erfüllt sind, lässt sich durch ein allgemein anerkanntes Zertifikat wie ISO 27001 nachweisen. Dazu überprüft der TÜV die vorhandenen Sicherheitsmechanismen in einem Rechenzentrum, beispielsweise auch, ob die Mitarbeiter alle aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Auftrags-Datenverarbeitung kennen und befolgen. Ferner gibt es eine Zertifizierung, die vom TÜV Informationstechnik vorgenommen wird. Hier geht es um die Einordnung der Rechenzentren in vier Verfügbarkeitsklassen: Mittlerer, erweiterter, hoher und sehr hoher Schutzbedarf, wobei die höchste Stufe in Deutschland nur sehr selten nachgefragt wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Stufe “hoher Schutzbedarf”.

4. Möglichkeiten zur Einrichtung individueller Sicherheitslösungen.
 

Für viele Unternehmen zählt, dass sie bei einem Rechenzentrumsbetreiber nicht mit einem vorgefertigten Servicepaket vorliebnehmen wollen, sondern eine auf ihre individuellen Anforderungen zugeschnittene Lösung erhalten. Immer wieder sind Anwendungsszenarien gefragt, bei denen Standardanwendungen mit neuen Cloud-Services verknüpft werden sollen. Individualität gilt jedoch vielfach auch für die IT-Sicherheit, bei der jedes Unternehmen eigene Vorgaben an einen Rechenzentrumsbetreiber formuliert, die dann auch so umgesetzt werden sollten. Oft existieren für verschiedene Anwendungsszenarien auch unterschiedlich strenge Sicherheitsanforderungen. So sind die Standardpräsentationen eines Unternehmens anders zu handhaben als Geschäftsdokumente, für die eine rechtskonforme Archivierung vorgeschrieben ist, beispielsweise in Form weiterer Kopien an einem zweiten Backup-Standort.

5. Rechenzentrumsbetreiber aus Deutschland mit eigenem Breitbandnetz.
 

Für ein hohes Maß an Sicherheit sorgt die Anbindung der Unternehmen über das eigene Breitbandnetz eines Rechenzentrumsbetreibers. Damit wird gleichzeitig eine lückenlose Verschlüsselung des gesamten Datenverkehrs von den Endgeräten eines Unternehmens bis zu den Servern des Rechenzentrumsbetreibers möglich. Alle Daten bleiben ausschließlich im Netz des Rechenzentrumsbetreibers. Letztendlich ist die Verlagerung von Applikationen und Daten an einen IT-Dienstleister eine Frage des Vertrauens. Dabei hilft auch ein Blick auf die Gesetzeslage. Für die aus Deutschland stammenden Rechenzentrumsbetreiber gilt das Bundesdatenschutzgesetz, das strenge Regeln für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten vorsieht. Anbieter aus den USA etwa, die hierzulande ein Rechenzentrum unterhalten, sind zusätzlich zum Bundesdatenschutzgesetz auch an die US-amerikanische Gesetzgebung gebunden, die den dortigen Behörden einen ungehinderten Zugriff auf Daten erlaubt – auch wenn sie hierzulande gespeichert sind.

www.qsc.de

 
 

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