| Risikomanagement: Frühzeitige Erkennung potentieller Gefahren | | Drucken | |
| 21. August 2008 | |
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Das Risikomanagement als Bestandteil der Unternehmensführung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe und dem Umsatz, ist stetig mehr Risiken ausgesetzt. Diese gilt es hinsichtlich ihres Gefahren- oder Chancenpotentials zu beurteilen und zu kategorisieren. Im ersten Teil dieses Beitrages (it security Juli/August 2008) ging es um die sogenannte SWOT-Analyse, anhand derer Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren beurteilt werden können, die entscheidend für das unternehmerische Handeln sind. Nun wird es handfest. Denn es gilt die Frage zu beantworten: Wie soll mit der großen Menge an Informationen umgegangen werden. Das magische Dreieck Doch noch sind wir nicht beim praktischen Tun. Es fehlt der Zusammenhang zwischen Ursache – Wirkung – Abhilfe. In der BSG wird für die Darstellung eine einfache Zeichnung, das magische Dreieck, verwendet. Jeder Bedrohung kann eine Menge von Auswirkungen zugeordnet werden, andererseits hat eine bestimmte Auswirkung die Ursache in verschiedenen Bedrohungen. Gleiches gilt für die Bedrohungen, für jede Bedrohung ist ein ganzes Bündel von Gegenmaßnahmen vorstellbar. Andererseits wirkt eine bestimmte Maßnahme oft gegen eine Vielzahl von Bedrohungen. In beiden Fällen wird von einer m:n-Beziehung gesprochen. Die Darstellung ist aber eine starke Vereinfachung. Wie bereits im ersten Teil verdeutlicht, sind Auswirkungen eines bestimmten Ereignisses ihrerseits wieder neue Bedrohungen. Ebenso können Maßnahmen selbst wieder Bedrohungen sein. So ist beispielsweise die günstige Maßnahme „Daten auslagern ihrerseits eine Bedrohung für unerwünschte Dateneinsicht. Jede ausgelagerte Kopie führt zu einer zusätzlichen Bedrohung. Beginnt man, Bedrohungen, Auswirkungen und Maßnahmen einzeln aufzuzeichnen und miteinander zu verbinden, erhält man ein äußerst fein verästeltes und vernetztes Gesamtbild. Für den Bereich Informatiksicherheit hat die BSG ein solches Netz aufgezeichnet. In ihrer Datenbank konnten am Schluss über 14.000 Verbindungslinien (Kanten) zwischen den erkannte Bedrohungen, Auswirkungen und Maßnahmen festgehalten werden. Maßnahmen planen und ergreifen Entgegen allen Empfehlungen ist es eher müßig, ein „Risikoportfolio“ oder eine ähnliche Matrix zu entwickeln, bei der die verschiedenen Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenfolge eingeordnet und lokalisiert werden können. Gerade die Risiken mit katastrophalen Auswirkungen kommen (zum Glück) selten vor. Sie würden also gemäß Risikoformel aus der Prioritätenliste herausfallen. Dazu kommt, dass es nicht eine einzige Maßnahme gegen ein Großrisiko gibt, sondern einen ganzen Fächer von vorbeugenden, behebenden, wiederherstellenden und überwälzenden Maßnahmen. Aus diesem Grund wird die „Rückwärtsmethode“ empfohlen. Dabei wird nicht nach der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern nach den unbedingt zu vermeidenden Schäden gefragt. Daraus abgeleitet werden diejenigen Maßnahmen, die zwingend zu ergreifen sind (Good Security Practice) und die nach Risikoaffinität der Geschäftsleitung selber getragen oder reduziert werden müssen. Maßnahmentypen Es wird zwischen drei Kategorien von Maßnahmen unterschieden:
Falls jede Maßnahme seine Wirksamkeitszahl pro Schadensdimension und jedem Ratschlag ein Nützlichkeitsindex zugeordnet wird, kann die Wirkmächtigkeit einer Maßnahme im bestimmten Bedrohungsumfeld berechnet werden. Auf diese Art ist es möglich, bei einem bestimmten Schutzbedarf zu eruieren, welche Maßnahmen (ausschließlich Typ A und C) am ehesten Erfolg versprechen. Aufgabe der Geschäftsleitung Ohne Zweifel ist es wichtig, dass die Geschäftsleitung die Einführung des Risikomanagements unterstützt. Sie muss auch die entsprechenden Mittel freigeben. Es sind vor allem drei Dinge, die der Geschäftsleitung obliegen:
Für die Großrisiken ist festzulegen, was nicht passieren darf:
1. Das Rechenzentrum darf nie länger als 24 Stunden ausfallen. Komplexitätsreduktion tut Not Befolgte man die obigen Ratschläge, so würde das Risikomanagement eines Unternehmens bald vor einem unlösbaren Berg von Fragen und Antworten stehen. Sämtliche denkbaren Maßnahmen mit sämtlichen undenkbaren Ursachen und sämtlichen Auswirkungen in einem großen Netzwerk aufzuzeichnen ist eine unnötig große Aufgabe, und die Konsequenzen daraus zu ziehen eine unmögliche Problemstellung. Wir müssen die Systemkomplexität reduzieren und die Arbeit verteilen auf Leute, die einmalig die generellen Fragen bearbeiten, Leute, die die konkreten Risiken bewerten und Leute, die die daraus zu ziehenden Konsequenzen ableiten. Das klassische Bild des Risikomanagements im Sinne eines einfachen Kreislaufes ist nicht zielführend. Aus der allgemeinen Systemtheorie ist bekannt, wie man komplexe Systeme beherrschbar machen kann: Bilden von Subsystemen, von Klassen und Verbindungen zwischen den Subsystemen an- und abschaltbar machen. Arbeitsteilung Der Aufwand für die beschriebenen Arbeiten in der Risikolandkarte (siehe it security Juli/August 2008) ist beträchtlich, ebenso die Kosten für den Bezug von Expertenmeinungen. Im Bereich Informatiksicherheit hat die BSG eine Arbeitsteilung entwickelt, die auch auf das unternehmensweite Risikomanagementverfahren übertragen werden kann.
Falls man neu mit so einer Liste beginnen muss, so ist diese Aufgabe einem Team von Fachleuten zu übertragen, die viel vom Themengebiet verstehen. Es ist nicht nötig, in jedem Unternehmen neu mit dem Zusammentragen zu beginnen. Dass die Daten in einem geeigneten Instrument als Datenbank zu hinterlegen sind, und nicht nur in einem einfachen Tabellensystem, ist eine Empfehlung des leidgeprüften Praktikers.
Benchmark Alles, was bei mehreren Unternehmen erhoben und mit einem numerischen Maß gemessen wird, kann grundsätzlich miteinander verglichen werden. In der BSG-Methode wird einzig der Erreichungsgrad der Typ B-Maßnahmen in einem überbetrieblichen Benchmark verglichen. Der Benchmark ist also auf einer relativ tiefen Stufe der Risikopyramide angesiedelt. Er beantwortet die Frage: „Wie gut erfüllen die Vergleichsunternehmen die generellen Sicherheitsanforderungen Typ A, zum Beispiel im Objektbereich „Serverschutz“? Fazit Mit der Einführung eines integrierten Risiko-Management-Systems wird die frühzeitige Erkennung potentieller Risiken angestrebt und zugleich ein Steuermittel für die Einführung der Organisation zur Verfügung gestellt. Doch wer will die Risikoanalyse? Eigentlich sollte ein ausgeprägtes Bedürfnis all derjenigen bestehen, die Risiken kreieren, zum Beispiel die Unternehmensleitung. Dass Versicherer Analysen erstellen, obwohl sie eigentlich keine Risiken erzeugen, versteht sich von selbst. Dass aber Behörden/Gesetzgeber ab 01. Januar 2008 Risikoanalysen verlangen, obwohl auch sie keine schaffen, lässt den Schluss zu, dass Risikoverursacher offenbar viel zu wenig über ihr Wirken im negativen Sinne nachdenken. Man darf deshalb überaus gespannt sein, welche Wirkung auferlegte, behördlich vorgeschriebene Risiko-Analysen zeitigen. Ohne Einsicht in die Notwendigkeit dürfte der Nutzen aus Erfahrung bescheiden ausfallen. Doch die Zukunft wird es zeigen. Rudolf Baer Diesen Artikel finden Sie auch in der Ausgabe September/Oktober 2008 des it security. |
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