Vor und zurück im Datenschutz

Vor und zurück im Datenschutz

BvD begrüßt den Verordnungs-entwurf der EU und deckt Schwach-stellen auf.

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat den Gästen der Europäischen Akademie den am 25.01.2012 durch Viviane Reding in Brüssel vorgestellten Entwurf der EU-Datenschutzverordnung erläutert. Dabei wurde klar, dass im Gegensatz zu der bereits im Dezember bekannt gewordenen Zwischenversion noch einige Änderungen eingeflossen sind. Grundsätzlich ist der Ansatz der EU-Kommission zu begrüßen, da eine Harmonisierung des Datenschutzes in Europa und darüber hinaus dringend geboten ist. Unternehmen arbeiten nicht erst seit gestern grenzüberschreitend und benötigen Klarheit bei der rechtlichen Situation hinsichtlich des Datenschutzes. Hier hat der Entwurf einiges zu bieten.
 
Im Dezember hat der BvD bereits mit seiner Stellungnahme auf die Risiken dieses Entwurfes hingewiesen. Durch die hohe Grenze zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten werden, nach Berechnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, nur noch 0,3 Prozent der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Die Verordnung gilt aber trotzdem für alle Unternehmen. Wer wird in den Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern kompetent den Datenschutz betreuen?
 
Bedauerlich ist auch, dass der Entwurf den Schutz der Kinder nicht mehr im ursprünglichen Umfang berücksichtigt. Das Verbot des Profilings von Kindern unter 13 ist nicht mehr vorgesehen. Durch die BvD-Initiative „Datenschutz geht zur Schule“ wissen wir, dass der besondere Schutz von Kindern dringend erforderlich ist.
 
Die Diskussion um diesen Entwurf ist gerade erst eröffnet und gerät bereits durch massive Lobbyarbeit aus den USA unter Druck. Hier bleibt zu hoffen, dass die Grundrechte der Europäer nicht auf dem Altar ver-meintlicher Wirtschaftsförderung geopfert werden. Denn was Facebook und Co. darunter verstehen, ist ja gerade wieder zu besichtigen.
 
Der BvD wird sich aktiv mit dem Entwurf befassen und weiterhin Vorschläge zur Nachbesserung machen. Gleichwohl aber auch die guten Ansätze des Entwurfs verteidigen.
 
Thomas Spaeing
Vorstandsvorsitzender BvD
 
www.bvdnet.de

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